Die kaiserlich freien Reichsdörfer* Sennfeld und Gochsheim haben eine gemeinsame Geschichte. Seit 1649 haben sie die Reichsfreiheit wiedererlangt. 2024 wird das mit einem großen Fest gefeiert. Das Friedens- und Freudenfest, dass in der langen Tradition jedes Jahr, bis auf die Kriegs- und Corona-Jahre nicht gefeiert wurde, lebt im Plantanz, der Musik, in den Trachten, der Predigt und den Menschen die die Feierlichkeiten tragen, auf.

14 Jahre dauerte der Rechtsstreit, um die alten Rechte der Reichs- und Glaubensfreiheit zugesprochen zu bekommen. Im Jahr 1649 war es soweit. Der damalige Reichsschultheiß Hans Jörg Nass, versprach künftig an jedem 12ten Sonntag Trinitatis ein Friedensfest mit Singen, Musizieren, Predigt und Tanz auf dem ehrwürdigen Dorfgerichtsplatz abzuhalten.

In Sennfeld und Gochsheim ist das das größte Fest im Jahr, Anfang September. Das Friedens- und Freudensfest, heute Kirchweih genannt.

 

Für Sennfeld gehört traditionell dazu:

  • der Plangottesdienst,
  • das Vivat-Trinken,
  • das Gänsdreckli-Aushätschn,
  • der Einzug der Planpaare,
  • der Tanz auf dem Plan,
  • der Montag in Stöss und Zylinder,
  • das Ständchen beim Bürgermeister und
  • die Nachkirchweih.

Zwei Wochenenden Ausnahmezustand festlich geschmückt, die Menschen in Tracht, beim Tanz, bei Planmusik, bei Plotz, Wein und Bier.

Die Tradition wurde am 01.04.2017 in das Unesco Weltkulturerbe aufgenommen.

*Reichsfreiheit, ein besonderer Rechtlicher Status, der den Dörfern vielleicht ab 1254 zugesprochen wurde. Teile Europas gehörten zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, an dessen Spitze der Kaiser stand. Dieser hatte im Lauf der Jahrhunderte die Herrschaft über Gebiete seines Reichs an weltliche und geistliche Regenten übertragen. Denen waren die Menschen dort Untertan, es sei denn, sie lebten in freien Reichsstädten oder Reichsdörfern. Dann nämlich waren sie ausschließlich dem Kaiser verpflichtet. Reichsdörfer waren sehr selten, denn sie schwebten dauernd in Gefahr, in das Territorium eines benachbarten Landesherrn einverleibt zu werden.