… baut Zukunft

Der Erhalt und die bedarfsgerechte Weiternutzung der bestehenden Bausubstanz sichert attraktive, lebenswerte und funktionsfähige Orte.

Zum dem wird damit ein Beitrag zu Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit geleistet.

Die Wohnraumversorgung wird für die unterschiedlichen Zielgruppen bedarfsgerecht gestaltet.

Um diese Ziele zu erreichen werden Eigentümer und Investoren passgenau auf die örtlichen Gegebenheiten und Potenziale inkl. Förderoptionen hin beraten.

Die Kommunen sichern und unterstützen diese Ziele mit entsprechenden planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen und Instrumenten. (Städtebauförderung in 4 Gemeinden, Sennfeld, Gochsheim, Röthlein, Schwebheim)

Wir arbeiten an:

Die Gemeinden sind durch die Staatsregierung angehalten Flächen zu sparen. Das heißt neue Versiegelungen zu vermeiden und Flächen zu entsiegeln. Statistische Daten dazu werden jährlich veröffentlicht.

18.11. – 04.12.2024 Grettstadt, Ausstellung: Ideen zur Revitalisierung alter Einfamilienhausgebiete anhand von Modellen und Studien der UNI Coburg.

Junges Wohnen – Zukunftsorientierte Wohnmodelle für junge Erwachsene durch Umnutzung von leerstehenden Gebäuden im Ortskern, ein Beispiel aus Baden Württemberg

18.06.2024 Bus-Exkursion für Bürger zum Thema Innenentwicklung.

Unsere Kommunen streben die Städtebau-Förderung an. Das ISEK – Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept beinhaltet die Analyse des Bestands und ist Bedingung für die Aufnahme in die Städtebauförderung. (über 3000 Einwohner – zuständig: Regierung von Unterfranken ) Für Unterfranken werden in 2024 knapp 10 Mio Euro bereitstehen. (Pressemitteilung zur Städtebauförderung) Die Gemeinde Röthlein hat im Rahmen des Städtebauförderungsprozesses den Sanierungsberater Büro Schlicht und Lamprecht beauftragt.

ISEK – Handlungsleitfaden

Beispiel Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
Der Gemeinde Gochsheim wurden durch den Freistaat
Bayern aus dem Bayerischen Städtebauförderungsprogramm für die Gesamtmaßnahme „Ortskern“ insgesamt Zuwendungen in Höhe von 80.700 EUR bewilligt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte:
Architektenworkshop
„Alte Schmiede“ 44.000 EUR
Monitoring/Evaluation und Erstellung Gemeindeentwicklungskonzept 34.900 EUR
Fortschreibung der Erhaltungssatzung 1.800 EUR
Gochsheim, 29.01.2024-Gemeinde Gochsheim