Die Anrainergemeinden an der Bahnlinie Sennfeld, Gochsheim und Grettstadt sind sich durch Gemeinderatsbeschlüsse über mehrere Legislaturperioden sicher, dass sie die Strecke bzw. die Grundstücke entlang der Bahnlinie besser nutzen könnten. Da gibt es Ideen die innovativ und modern sind, z.B. einen Schnell-Radweg oder autonomes Fahren in Kabinen, für die die Gemeinden aufgeschlossen sind.

Die eingleisige Bahn-Trasse liegt seit über 30 Jahren brach. Ungepflegt, ungenutzt und etwas aus der Zeit gefallen, liegt die Strecke da. Die Gemeinden kümmern sich, soweit möglich, um eine Nachnutzung. Die Strecke wurde stillgelegt. Die Kommunen stellten Freistellungsanträge. Die Strecke wurde an Privat verkauft.

Seit Jahren (2018) liegt das Verfahren zur Freistellung in der Schwebe, weil ein privates Eisenbahnunternehmen sein Interesse an einer privatwirtschaftlichen Nutzung der Strecke angemeldet hat. Dies wurde von der zuständigen Behörde abgelehnt. Daraufhin wurde geklagt. Im Moment schwebt dieses Verwaltungsgerichtsverfahren zur Nutzung der Strecke. Eine Entscheidung ist im Dezember 2024 gefallen (Aktuell 05.12.2024): Das Verwaltungsgericht entschied „Die Klägerin, ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen, hat keinen Anspruch auf Erteilung einer Unternehmensgenehmigung für den Betrieb der sog. Unteren Steigerwaldbahn 5231 im Güterverkehr“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Allgemeine Eisenbahngesetz wurde geändert (BGBl. 2023 Nr. 409) § 23 Abs. 2 Satz 1 i.V.m Abs 1 AEG. Neben den bislang zu erfüllenden Voraussetzungen der Entwidmung, kein Verkehrsbedürfnis, langfristig keine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung, gibt es nun eine zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung von Bahnbetriebszwecken:

 

„Das Interesse der Antragstellerin auf Freistellung muss das gesetzlich geregelte überragende, öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung der Eisenbahninfrastruktur überwiegen“. Zu diesem Zweck trafen sich die Bürgermeister, als Sprecher der Anrainer SW (ILE SW MB,  Oliver Schulze, Manuel Kneuer, Arthur Kloß) und KT / BGM Rene Schlehr, ILE Dorfschätze) am 16.04.2024, um sich über das weitere Vorgehen zu beraten. Da die Gesetzeslage neu ist ergründen nun die Gemeinden, wie die eigenen Interessen zu gewichten sind und welche überragend wären.

Stand 2023 Eine Machbarkeitsstudie soll die Realisierung von autonomem Fahren, z.B. „People Mover“ und Schnellradweg, prüfen. Die Landkreise Schweinfurt und Kitzingen, sowie die Stadt Schweinfurt, könnten über eine staatliche Förderung die Studie finanzieren und beauftragen. Beschlüsse aus Kitzingen und Schweinfurt liegen vor.

Geprüft wurde auch 2019 die Nutzung der Bahnstrecke (Potentialanalyse). Ein Gutachten der BEG kam zu dem Schluss, dass die Strecke nicht genügend Potential bietet, um sie zu reaktivieren (unter 1000 Reisende pro Kilometer). Die Strecke (Immobilie mit rund 47 km Länge) wurde 2015 durch die DB Netz stillgelegt und an Privat verkauft.