2025-04-04; Die Bürgermeister fassten den Beschluss, auch in 2026 einen Antrag auf das Regionalbudget 2026 in Höhe von 75.000 Euro am Amt für Ländliche Entwicklung zu stellen.
Kriterien und Bedingungen wurden diskutiert und neu geregelt:
- Für das Regionalbudget 2026/2027 kann nur ein Antrag pro Organisation/Verein oder Gruppierung gestellt werden.
- Die maximale Förderhöhe eines Projekts wird, um vielfältige Förderung auf die Antragsteller auszuschütten, auf 5000 Euro festgelegt.
- Zukünftige Mitglieder des Entscheidungsgremiums 2026/2027 werden aus sechs ehrenamtlichen, regionalen Vertretern und Akteuren von den Bürgermeistern, je beteiligte Kommune, berufen. Je ein Stellvertreter ist zu benennen und im Falle der Verhinderung zur Tagung des Entscheidungsgremiums einzuladen.
- Das bisherige Kriterium „Klima und Ressourcenschutz“ wird gestrichen.
- Den Antragszeitraum für die Kleinprojekte-Antragstellung bestimmt die Projektgruppe Regionalbudget (Bürgermeister P. Gehring, Kämmerei A. Wächter, Umsetzungsbegleitung U. Weidinger).
- Ausstiegsklausel, sollte ein Klein-Projekt-Antrag des Regionalbudgetjahres, zum 01.05. nicht begonnen worden sein, behält sich die Projektgruppe vor, den Vertrag zurückzuziehen und dem nächsten förderfähigen Projekt zuzusagen und vertraglich zu binden und damit die Förderung dem nachrückenden Projekt zu gewähren.