Projektanträge werden nach digitalem Eingang bis zum 10.01.2025 von der Gemeinde Röthlein bearbeitet und auf Vollständigkeit gesichtet. Alle fristgerecht eingegangenen Projektanträge werden dem Entscheidungsgremium am 20.01.2025 zur Bewertung und Entscheidung vorgelegt. Der Projektantrag wird vom Entscheidungsgremium über die Kriterien mit Punkten gewichtet.
Der Punktestand entscheidet, ob eine Förderung aus dem Regionalbudget gewährt wird. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los.
förderfähig 19-6 Punkte
nicht förderfähig 5-0 Punkte
Die verantwortliche Stelle (Gemeinde Röthlein) benachrichtig die Antragsteller mit einer Absage oder einem privatrechtlichen Vertrag.
Der Vertrag wird geschlossen.
Nach Umsetzung ist der Durchführungsnachweis pro Projekt bei der Gemeinde abzugeben. 30.09.2025) Die Förderung wird zum Ende des Jahres ausgezahlt.